Praxis für Hypnosetherapie und Hypnobirthing Angela Blumberger Diplom-Psychologin
+49(0)42133069366

Honorar

Meine diagnostischen Leistungen werden als Pauschalhonorare angeboten.
Das Honorar bildet die gesamte diagnostische Leistung ab und ist nicht an einzelne Stunden gekoppelt.
So bleibt die diagnostische Qualität unabhängig von der Dauer einzelner Gespräche.

Die folgenden Honorare gelten ab 2026.

Einzelsitzung 60 min: 120 €
Kombi 5x 60 min: 580 €


ADHS-Diagnostik (online oder Präsenz)

900 €

Die ADHS-Diagnostik kann – abhängig von der individuellen Fragestellung – auch online durchgeführt werden.

Das Pauschalhonorar umfasst:

  • vorbereitende standardisierte Fragebögen

  • strukturiertes diagnostisches Interview

  • Auswertung und diagnostische Einordnung

  • schriftlichen Befundbericht


Autismus-Diagnostik bei vorliegender ADHS-Diagnose (Präsenz)

1.300 €

Voraussetzung ist eine bereits vorliegende, nachvollziehbare ADHS-Diagnose.

Das Pauschalhonorar umfasst:

  • vorbereitende Unterlagen

  • strukturiertes Autismus-Interview

  • differenzialdiagnostische Einordnung

  • schriftlichen Befundbericht


Kombinierte ADHS-/Autismus-Diagnostik (Doppeldiagnostik, Präsenz)

1.600 €

Das Pauschalhonorar umfasst:

  • vorbereitende Fragebögen

  • Vorgespräch (Video)

  • strukturierte ADHS-Diagnostik

  • strukturierte Autismus-Diagnostik

  • differenzialdiagnostische Gesamteinordnung

  • ausführlichen schriftlichen Befundbericht


Das konkrete Honorar wird vor Beginn der Diagnostik transparent bestätigt.
Bei Fragen zum Ablauf oder zur Einordnung der Leistungen können Sie sich gerne vorab an mich wenden.


Ausfallregelung

Vereinbarte Diagnostiktermine sind verbindlich.

Eine kostenfreie Absage ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich.
Bei rechtzeitiger Absage entstehen keine Gebühren.

Bei Erkrankung bitte ich um frühzeitige Information und – wenn möglich – um eine Verschiebung des Termins mit etwa einer Woche Vorlauf, damit der Diagnostiktermin neu geplant werden kann.

Bei nicht rechtzeitiger Absage (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) wird eine Ausfallpauschale in Höhe von drei Vierteln des vereinbarten Honorars berechnet.

Diese Regelung dient der verlässlichen Planung der Diagnostiktermine und der fairen Nutzung der reservierten Zeit.

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